Kreissynode
Die Sondersynode der drei Kirchenkreis Mühlhausen, Bad Frankenhausen-Sondershausen und Südharz wird am 22.03.2025 stattfinden. Der Ort wird fristgerecht bekannt gegeben.
Im Abstand jeweils von 6 Jahren findet in allen Kirchengemeinden die Wahl der Gemeindekirchenräte / Kirchenvorstände statt. Die von der Gemeinde gewählten Kirchenältesten sind gemäß der Verfassung unserer Landeskirche verantwortlich für die Arbeit ihrer jeweiligen Kirchengemeinde.
Aus den Gemeindekirchenräten eines Wahlbezirkes werden Gemeindeglieder in die Kreissynode entsandt, die ebenfalls alle 6 Jahre neu gebildet wird. Auf diese Weise gelangen über die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder in die Synode. Ebenso haben die hauptamtlichen Mitarbeiter das Recht, Vertreter in die Synode zu entsenden. Darüber hinaus werden einzelne Mitglieder wie z.B. Jugendsynodale in die Synode berufen.
Derzeit besteht die Synode des Kirchenkreises Südharz aus 51 stimmberechtigten Mitgliedern.
Die Synode wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung aus den Reihen ihrer Mitglieder den Präses und seine Stellvertreter.
Außerdem werden Ausschüsse mit verschiedenen Arbeitsschwerpunkten gebildet.
Alle Grundsatzentscheidungen, welche die Entwicklung eines Kirchenkreises betreffen, werden von der Synode, die ca. zweimal im Jahr tagt, getroffen. Dazu gehört die Haushalts- und Stellenplanung ebenso wie Bestätigung der Jahresrechnung des Kirchenkreises. Zwischen den Synoden nimmt der Kreiskirchenrat die Aufgaben der Kreissynode und achtet darauf, dass die Aufgaben des Kirchenkreises erfüllt werden.
Aktuelles zur Kreissynode